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Hebräer 9:5-16 Albrecht NT und Psalmen (GANTP)

5. Oben auf der Bundeslade waren die Cherubim der Herrlichkeit, die den Gnadenstuhl (mit ihren Flügeln) überschatteten. Doch ist hier nicht der Ort, darüber jetzt im einzelnen zu reden.

6. So war dies alles eingerichtet. In den Vorderraum treten die Priester, die den Gottesdienst auszuführen haben, tagtäglich ein.

7. Den zweiten Raum betritt allein der Hohepriester, und zwar nur einmal jährlich, jedoch nicht ohne Blut, das er für sich selbst und des Volkes Vergehen darbringt.

8. Damit wies der Heilige Geist beständig darauf hin, daß der Zutritt zum Allerheiligsten so lange verschlossen sei, als der Vorderraum der Stiftshütte noch benutzt würde.

9. Dieser Vorderraum ist ein Sinnbild bis auf die gegenwärtige Zeit. Nach der in ihm gültigen Ordnung werden Gaben und Opfer dargebracht, die freilich dem, der Gott damit dient, nicht den wirklichen Gewissensfrieden geben können.

10. Ebenso wie die Bestimmungen über Speisen und Getränke und die verschiedenen Waschungen gehören sie zu den Vorschriften, die nur die Verhältnisse des äußeren Lebens regeln und die bis zu der Zeit gelten, wo eine bessere Ordnung eingeführt wird.

11. Als Christus erschien, um als Hoherpriester die von ihm erworbenen Güter auszuteilen, da hat er ein höheres und vollkommeneres Zelt durchschritten, das nicht von Menschenhänden errichtet ist und überhaupt nicht dieser irdischen Schöpfung angehört.

12. Auch nicht das Blut von Böcken und Kälbern, sondern sein eigen Blut hat ihm ein für allemal den Eingang in das Allerheiligste erschlossen, nachdem er uns eine ewiggültige Erlösung erworben hat.

13. Denn wenn schon das Blut von Böcken und Stieren und die Asche einer Kuh, woraus das Sprengwasser für Verunreinigte bereitet wird, eine Weihe gibt, die leibliche Reinheit wirkt:

14. wieviel mehr wird da das Blut Christi, der, erfüllt und gestärkt von dem ewigen Geist, sich Gott als makelloses Opfer dargebracht hat, unser Gewissen von den toten Werken reinigen, so daß wir fähig sind, dem lebendigen Gott zu dienen!

15. So hat er eine neue Gottesstiftung eingeführt. Auf Grund seines Todes, der zur Befreiung von den unter der früheren Stiftung begangenen Übertretungen erfolgt ist, sollen alle, die dazu berufen sind, das verheißene Erbe empfangen.

16. Denn wo es sich um eine letztwillige Stiftung (oder ein Vermächtnis) handelt, da muß notwendig der Tod des Stifters nachgewiesen werden.

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