3. auf seiner Zunge nicht Verleumdung hegt, einem andern nichts Böses zufügt und nicht Schmach auf seinen Nächsten lädt;
4. dem der von Gott Verworfene als verächtlich gilt, der aber die, die Jahwe fürchten, in Ehren hält, der, wann er zu seinem Schaden geschworen hat, es doch nicht abändert;
5. der sein Geld nicht um Zins giebt und nicht Bestechung gegen den Unschuldigen annimmt - wer so handelt, wird nimmermehr wanken!