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Nehemia 10:30-37 Textbibel 1899 (TEXT)

30. nämlich, daß wir weder unsere Töchter den heidnischen Bewohnern des Landes zu Weibern geben, noch ihre Töchter an unsere Söhne verheiraten wollten;

31. ferner, daß wir, wenn die Bewohner des Landes am Sabbat Marktwaren und allerlei Getreide zum Verkauf herbeibrächten, es ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tage nicht abnehmen wollten. Und im siebenten Jahre wollen wir das Land brach liegen lassen und auf jegliches Handdarlehen verzichten.

32. Weiter stellten wir als gesetzliche Verpflichtung für uns fest, daß wir uns jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst am Tempel unseres Gottes auferlegen wollten,

33. nämlich für die reihenweise aufgelegten Brote, das regelmäßige Speisopfer und das regelmäßige Brandopfer, die Opfer an den Sabbaten und den Neumondstagen, für die Festopfer, die Dankopfer und die Sündopfer, um Israel Sühne zu schaffen, und für den ganzen Dienst am Tempel unseres Gottes.

34. Und wir, die Priester, die Leviten und das Volk, warfen das Los wegen der Holzlieferungen, daß wir es jahraus jahrein familienweise zur festgesetzten Zeit für den Tempel unseres Gottes liefern wollten, damit es auf dem Altare Jahwes, unseres Gottes, verbrenne, wie es im Gesetze vorgeschrieben ist.

35. Und weiter verpflichteten wir uns, die Erstlinge unseres Ackerlands und die Erstlinge aller Früchte von jeder Art von Bäumen jahraus jahrein an den Tempel Jahwes abzuliefern

36. und ebenso unsere erstgeborenen Söhne und die Erstgeborenen unseres Viehs nach der Vorschrift im Gesetze, sowie die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe an den Tempel unseres Gottes, an die Priester, die im Hause unseres Gottes Dienst thun, abzuliefern.

37. Auch das Erste von unserer Grütze und unseren Hebeopfern und den Früchten sämtlicher Bäume, dem Most und dem Öl wollen wir an die Priester in die Zellen des Tempels unseres Gottes einliefern und den Zehnten von unserem Ackerland an die Leviten; denn sie, die Leviten, sammeln in allen unseren Ackerbaustädten den Zehnten ein.

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