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Ester 9:17-28 Textbibel 1899 (TEXT)

17. am dreizehnten Tage des Monats Adar, so daß sie am vierzehnten desselben ausruhten und diesen zu einem Tage der Gasterei und der Freude machten.

18. Die Juden zu Susa aber hatten sich sowohl am dreizehnten als am vierzehnten dieses Monats versammelt, so daß sie am fünfzehnten ausruhten und diesen zu einem Tage der Gasterei und der Freude machten.

19. Darum machen die Juden auf dem Lande, die in den Ortschaften des offenen Landes wohnen, den vierzehnten des Monats Adar zu einem Tage der Freude und Gasterei und zu einem Festtage, wobei sie sich gegenseitig Gerichte als Festgeschenke zusenden.

20. Und Mardachai schrieb diese Begebenheiten auf und sandte Schreiben an alle Juden in allen Provinzen des Königs Ahasveros, die nahen und die fernen,

21. um ihnen zur feststehenden Pflicht zu machen, daß sie alljährlich den vierzehnten Tag und den fünfzehnten Tag des Monats Adar begehen sollten

22. - entsprechend den Tagen, an denen die Juden vor ihren Feinden Ruhe bekamen, und dem Monat, in welchem ihnen Kummer in Freude und Trauer in einen Festtag verwandelt wurde -, indem sie sie als Tage der Gasterei und der Freude begingen, wobei sie sich gegen

23. Und die Juden machten das, was sie zu thun begonnen, und was Mardachai an sie geschrieben hatte, zum feststehenden Brauche.

24. Weil Haman, der Sohn Hamedathas, der Agagiter, der Widersacher aller Juden, gegen die Juden geplant hatte, sie umzubringen, und das Pur - das ist das Los - hatte werfen lassen, um sie zu verstören und zu vertilgen,

25. der König aber, als Esther vor ihn trat, schriftlich befohlen hatte, daß sein verderblicher Plan, den er gegen die Juden geschmiedet, auf sein Haupt zurückfallen und daß man ihn und seine Söhne an den Galgen hängen solle:

26. deshalb nannte man diese Tage Purim, nach dem Worte Pur. Deswegen - wegen des gesamten Inhalts dieses Briefs, sowohl wegen dessen, was sie selbst in dieser Hinsicht erlebt hatten, als wegen dessen, was zu ihnen gedrungen war,-

27. machten es die Juden für sich und ihre Nachkommen, sowie für alle, die sich ihnen anschließen würden, zu einer feststehenden Pflicht und zu einem unabänderlichen Brauche, daß sie alljährlich diese zwei Tage nach der über sie geltenden Vorschrift und Zeitbestimmung zu begehen hätten,

28. und daß diese Tage im Gedächtnisse behalten und in allen Zeitaltern, Geschlechtern, Provinzen und Städten begangen werden sollten, so daß diese Purimtage im Bereiche der Juden nie verschwänden, und ihr Gedächtnis bei ihren Nachkommen niemals aufhörte.

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