So mögen denn unsere Obersten für die ganze Gemeinde tagen; und alle die in unseren Städten, die fremde Weiber heimgeführt haben, sollen je zur anberaumten Zeit kommen, und mit ihnen die Vornehmen und Richter der einzelnen Städte, um endlich die Zornesglut unseres Gottes bezüglich dieser Angelegenheit von uns abzuwenden.