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5. Mose 22:23-27 Textbibel 1899 (TEXT)

23. Wenn jemand mit einer Jungfrau, die einem Manne verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammentrifft und ihr beiwohnt,

24. so sollt ihr sie beide zum Thore der betreffenden Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen, das Mädchen, weil sie nicht, wie sie in der Stadt konnte, um Hilfe geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

25. Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Felde angetroffen und der Mann ihr Gewalt angethan und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, allein sterben.

26. Dem Mädchen aber soll man nichts anhaben, denn das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen; es verhält sich mit diesem Falle so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschIägt.

27. Denn da er sie auf freiem Felde angetroffen hat, kann die verlobte Jungfrau geschrieen haben, ohne daß ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.

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