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5. Mose 20:10-20 Textbibel 1899 (TEXT)

10. Wenn du dich zur Belagerung einer Stadt anschickst, so sollst du ihr ein gütliches Abkommen anbieten,

11. und wenn sie in das gütliche Abkommen einwilligt und dir die Thore öffnet, so soll dir alles in ihr befindliche Volk fronpflichtig und unterthan sein.

12. Wenn sie aber kein gütliches Abkommen mit dir treffen, sondern Krieg mit dir führen will, so sollst du sie belagern

13. und, wenn sie Jahwe, dein Gott, in deine Gewalt gegeben hat, alles, was an Männern darin ist, mit dem Schwerte töten,

14. dagegen die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt findet, alles in ihr Erbeutete, dir rauben und das von deinen Feinden Erbeutete, das dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat, genießen.

15. Auf diese Weise sollst du mit allen den Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen, die nicht zu den Städten dieser Völker gehören.

16. Dagegen in den Städten dieser Völker, die dir Jahwe, dein Gott, zum Eigentume giebt, sollst du keine Seele am Leben lassen.

17. Vielmehr mußt du den Bann an ihnen vollstrecken: an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern, wie dir Jahwe, dein Gott, befohlen hat,

18. damit sie euch nicht lehren, alle ihre Greuel nachzuahmen, die sie ihren Göttern zu Ehren verübt haben, und ihr euch so gegen Jahwe, euren Gott, versündigt.

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