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5. Mose 17:1-9 Textbibel 1899 (TEXT)

1. Du sollst Jahwe, deinem Gotte, kein Rind oder Schaf opfern, das einen Makel, irgend etwas Schlimmes, an sich hat; denn das ist Jahwe, deinem Gott, ein Greuel.

2. Wenn unter dir in einer deiner Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, jemand, es sei ein Mann oder ein Weib, betroffen wird, welcher thut, was Jahwe, deinem Gotte, mißfällt, indem er seine Bundesordnung übertritt

3. und hingeht, um anderen Göttern zu dienen und sich vor ihnen und der Sonne oder dem Mond oder dem ganzen Heere des Himmels niederzuwerfen, was ich nicht erlaubt habe,

4. und es dir angezeigt wird, und sich nach Anstellung des Verhörs und gründlicher Untersuchung ergiebt, daß es sich in der That so verhält, daß solcher Greuel in Israel verübt worden ist,

5. so sollst du jenen Mann oder jenes Weib, die so Schlimmes gethan haben, zum Gerichtsplatz am Thore hinausführen, den Mann oder das Weib, und sie zu Tode steinigen.

6. Auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der zum Tode Verurteilte getötet werden, nicht aber darf er getötet werden auf die Aussage nur eines Zeugen hin.

7. Die Zeugen sollen zuerst die Hand gegen ihn erheben, um ihn zu töten, und darnach das ganze Volk; und sollst so das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.

8. Wenn dir ein Rechtshandel in betreff eines Mordes, einer Eigentumsfrage oder einer thätlichen Mißhandlung, überhaupt irgend welche Streitsachen in deinen Wohnorten außergewöhnlich schwierig vorkommen, so sollst du dich aufmachen und hinreisen an die Stätte, die Jahwe, dein Gott, erwählen wird,

9. und sollst dich an die levitischen Priester und an den Richter wenden, der zu dieser Zeit vorhanden sein wird, und um Rat fragen, und sie sollen dir den Urteilsspruch kundgeben.

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