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5. Mose 16:16-22 Textbibel 1899 (TEXT)

16. Dreimal im Jahre soll alles, was männlich unter dir ist, vor Jahwe, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die er erwählen wird, am Feste der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest, und vor Jahwe soll man nicht mit leeren Händen erscheinen;

17. jeder soll mit dem kommen, was er zu geben vermag, je nach dem Segen, den dir Jahwe, dein Gott, gegeben hat.

18. Richter und Amtleute sollst du dir Stamm für Stamm in allen deinen Ortschaften, die dir Jahwe, dein Gott, giebt, einsetzen, damit sie das Volk mit Gerechtigkeit richten.

19. Du sollst das Recht nicht beugen, nicht parteilich sein und nicht Geschenke annehmen; denn das Geschenk macht die Weisen blind und verkehrt die gerechte Sache.

20. Nichts als das Recht sollst du im Auge haben, auf daß du leben bleibest im Besitze des Landes, welches dir Jahwe, dein Gott, giebt.

21. Du sollst dir neben den Altar Jahwes, deines Gottes, den du dir errichtest, keinen heiligen Baum von irgend welchem Holz einpflanzen

22. und sollst dir keinen Malstein aufrichten, wie ihn Jahwe, dein Gott, haßt.

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