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5. Mose 15:8-13 Textbibel 1899 (TEXT)

8. sondern vielmehr deine Hand für ihn aufthun und ihm gerne leihen, so viel er in seinem Mangel bedarf, der ihn betroffen hat.

9. Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein nichtswürdiger Gedanke aufsteige, nämlich: Das siebente Jahr, das Jahr des Erlasses, ist nahe! und daß du nicht einen mißgünstigen Blick auf deinen armen Volksgenossen werfest und ihm nichts gebest; wenn er dann deinetwegen zu Jahwe schreit, so wird eine Verschuldung auf dir lasten.

10. Vielmehr geben sollst du ihm und sollst, wenn du ihm giebst, nicht verdrießlichen Sinnes sein; denn um solcher That willen wird dich Jahwe, dein Gott, segnen bei allem deinem Thun und bei allem, was deine Hand unternimmt.

11. Denn niemals wird es im Land an Armen fehlen; darum gebiete ich dir: Thue gern für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande deine Hand auf!

12. Wenn sich dir einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.

13. Und wenn du ihn frei ausgehen lässest, so sollst du ihn nicht leer ziehen lassen.

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