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5. Mose 15:12-18 Textbibel 1899 (TEXT)

12. Wenn sich dir einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft, so soll er sechs Jahre dein Sklave sein, im siebenten Jahre aber sollst du ihn frei ausgehen lassen.

13. Und wenn du ihn frei ausgehen lässest, so sollst du ihn nicht leer ziehen lassen.

14. Vielmehr sollst du ihm von deinen Schafen, von deiner Tenne und aus deiner Kelter eine gehörige Last mitgeben. Womit dich Jahwe, dein Gott, gesegnet hat, davon sollst du ihm geben

15. und sollst daran denken, daß du auch Sklave warst in Ägypten, und Jahwe, dein Gott, dich freigemacht hat; deshalb gebiete ich dir heute Solches.

16. Falls er aber zu dir sagt: Ich will nicht von dir wegziehen, - weil er dich und dein Haus lieb gewonnen hat, da es ihm wohl bei dir war, -

17. so nimm den Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Thüre, so ist er dann für immer dein Sklave, und auch mit deiner Sklavin sollst du so verfahren.

18. Es darf dir nicht schwer fallen, wenn du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn, was an Wert das Doppelte des Lohns eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang abverdient; und so wird dich Jahwe, dein Gott, segnen in allem, was du thust.

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