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5. Mose 15:1-4 Textbibel 1899 (TEXT)

1. Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß stattfinden lassen.

2. Und zwar hat es mit dem Erlasse folgende Bewandtnis: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und Volksgenossen nicht drängen, denn man hat einen Erlaß zu Ehren Jahwes ausgerufen.

3. Den Ausländer magst du drängen, das aber, was du von deinem Volksgenossen zu fordern hast, sollst du erlassen.

4. Jedoch es wird keine Armen unter dir geben, - denn Jahwe wird dich reichlich segnen in dem Lande, das dir Jahwe, dein Gott, zum Erbbesitze geben wird, daß du es einnehmest,

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