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4. Mose 9:10-18 Textbibel 1899 (TEXT)

10. Sage den Israeliten und sprich: Wenn irgend jemand von euch oder von euren Nachkommen unrein sein sollte durch eine Leiche oder sich auf einer weiten Reise befinden sollte, so soll er doch Jahwe Passah feiern.

11. Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend sollen sie es feiern; zu ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern sollen sie es verzehren.

12. Sie dürfen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen an ihm brechen; nach allen Satzungen, die für das Passah gelten, sollen sie es feiern.

13. Derjenige aber, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und dennoch unterläßt, das Passah zu feiern, - ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht dargebracht zur festgesetzten Zeit; ein solcher hat Sünde auf sich geladen.

14. Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält und Jahwe Passah feiert, soll er so verfahren, wie es die Satzungen und Ordnungen des Passah fordern. Einerlei Satzung soll für euch gelten, sowohl für den Fremden, wie für den Landeseingebornen.

15. An dem Tag aber, an welchem man die Wohnung aufrichtete, bedeckte die Wolke die Wohnung - das Zelt mit dem Gesetz - und abends lag sie über der Wohnung wie ein feuriger Schein.

16. So war es beständig: die Wolke bedeckte sie und des Nachts ein feuriger Schein bis zum Morgen.

17. Und so oft sich die Wolke vom Zelt hinweg erhob, brachen die Israeliten jedesmal darnach auf, und da, wo die Wolke sich niederließ, da lagerten sich die Israeliten.

18. Nach dem Befehle Jahwes brachen die Israeliten auf und nach dem Befehle Jahwes lagerten sie sich; so lange irgend die Wolke auf der Wohnung ruhte, blieben sie gelagert.

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