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4. Mose 6:9-16 Textbibel 1899 (TEXT)

9. Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren.

10. Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes.

11. Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären,

12. sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward.

13. Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.

14. Als seine Opfergabe aber hat er Jahwe ein fehlloses, einjähriges Lamm zum Brandopfer und ein fehlloses, einjähriges weibliches Lamm zum Sündopfer, sowie einen fehllosen Widder zum Heilsopfer darzubringen,

15. ferner einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Feinmehl, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen, nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern.

16. Und der Priester bringe sie vor Jahwe und richte das Sündopfer und das Brandopfer für ihn her.

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