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4. Mose 6:5-13 Textbibel 1899 (TEXT)

5. Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen.

6. Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.

7. Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht an ihnen verunreinigen, denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte.

8. Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist er Jahwe geheiligt.

9. Falls aber jemand ganz plötzlich in seiner Gegenwart stirbt, und er so sein geweihtes Haupt verunreinigt, so hat er sein Haupt an dem Tag, an welchem er wieder rein wird, zu scheren: am siebenten Tag hat er es zu scheren.

10. Am achten Tag aber bringe er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben hin zum Priester vor die Thüre des OffenbarungszeItes.

11. Und der Priester richte die eine her zu einem Sündopfer, die andere zu einem Brandopfer und schaffe ihm Sühne dafür, daß er sich durch die Verunreinigung an der Leiche versündigt hat; sodann soll er am gleichen Tage sein Haupt aufs neue für geheiligt erklären,

12. sich Jahwe für die früher von ihm gelobte Zeit weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen; die erste Weihezeit aber wird hinfällig, weil seine Weihe verunreinigt ward.

13. Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.

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