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4. Mose 5:25-31 Textbibel 1899 (TEXT)

25. Sodann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer vor Jahwe und bringe es hin zum Altar.

26. Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken.

27. Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden.

28. Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden.

29. Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt,

30. oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen.

31. Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.

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