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4. Mose 30:13-16 Textbibel 1899 (TEXT)

13. Jedes Gelübde und jede eidliche Angelobung einer Enthaltung zum Behufe der Selbstkasteiung kann ihr Mann giltig und kann ihr Mann ungiltig machen.

14. Und zwar, wenn ihr Mann von einem Tage zum andern dazu schweigt, so macht er alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die ihr obliegen, giltig; dadurch, daß er an dem Tag, an welchem er von ihnen erfuhr, dazu schwieg, hat er sie giltig gemacht.

15. Sollte er sie aber ungiltig machen, nachdem er schon einige Zeit darum gewußt hat, so lädt er die Verschuldung, die daraus für sie erwächst, auf sich.

16. Das sind die Satzungen, welche Jahwe Mose anbefohlen hat, damit sie gelten zwischen einem Mann und seinem Weibe, sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, so lange Sie noch in ledigem Stand im Hause ihres Vaters ist.

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