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4. Mose 29:19-32 Textbibel 1899 (TEXT)

19. Ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern.

20. Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose, einjährige Lämmer

21. nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt.

22. Ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer.

23. Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose, einjährige Lämmer

24. nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt.

25. Ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer.

26. Am fünften Tage neun Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer

27. nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt.

28. Ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer.

29. Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer

30. nebst den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Anzahl, wie es sich gebührt.

31. Ferner einen Bock zum Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den zugehörigen Trankopfern.

32. Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder und vierzehn fehllose einjährige Lämmer

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