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4. Mose 18:3-20 Textbibel 1899 (TEXT)

3. Und zwar sollen sie die Geschäfte verrichten, die zu deiner und des ganzen Zeltes Bedienung erforderlich sind. Nur dürfen sie nicht herantreten an die heiligen Geräte und an den Altar, sonst müßten sie und ihr sterben.

4. Und sie sollen sich an dich anschließen und die Geschäfte am Offenbarungszelte besorgen, den gesamten Dienst am Zelte; ein Fremder dagegen darf nicht zu euch herantreten.

5. Ihr aber sollt die Geschäfte im Heiligtum und die Geschäfte am Altar besorgen, damit nicht nochmals ein Wüten über die Israeliten komme.

6. Ich meinerseits habe eure Brüder, die Leviten, aus den Israeliten genommen als ein Geschenk für euch, als solche, die Jahwe zu eigen gegeben sind, damit sie den Dienst am Offenbarungszelte besorgen.

7. Du aber und deine Söhne sollt eures Priesteramts warten in allen Angelegenheiten des Altars und drinnen hinter dem Vorhang, und sollt Dienst thun. Als einen geschenkweise verliehenen Dienst übergebe ich euch das Priestertum; der Fremde aber, der herantritt, soll mit dem Tode bestraft werden.

8. Und Jahwe sprach zu Aaron: Ich meinerseits überweise dir, was von meinen Hebeopfern aufzubewahren ist; von allen heiligen Gaben der Israeliten überweise ich sie dir und deinen Söhnen als Anteil, als eine allezeit fällige Gebühr.

9. Folgendes soll dir von den hochheiligen Gaben - nach Abzug des zu Verbrennenden gehören: alle ihre Opfergaben an Speisopfern, an Sündopfern und an Schuldopfern, die sie mir als Ersatz darbringen; als hochheilige sollen sie dir und deinen Söhnen gehören.

10. An hochheiligem Orte sollst du sie verzehren. Alles, was männlich ist, darf sie verzehren; als etwas Heiliges sollen sie dir gelten.

11. Und dies soll dir als Hebe von ihren übrigen Gaben zufallen, von allen Webeopfern der Israeliten: ich überweise sie dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

12. Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Getreide, das Vorzüglichste davon, das sie Jahwe geben, das habe ich dir überwiesen.

13. Die Erstlinge von allem, was in ihrem Lande ist, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören; jeder, der rein ist in deiner Familie, darf es verzehren.

14. Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

15. Alles, was den Mutterschoß durchbricht von allem, was man Jahwe darzubringen pflegt, es sei Mensch oder Vieh, soll dir gehören; nur mußt du die menschliche Erstgeburt auslösen lassen und ebenso mußt du die Erstgeburt eines unreinen Tiers auslösen lassen.

16. Und was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn im Alter von einem Monat und darüber auf Grund der Schätzung für einen Betrag von fünf Sekeln heiliges Gewicht, den Sekel zu zwanzig Gera gerechnet, auslösen lassen.

17. Dagegen darfst du die Erstgeburt eines Rindes oder Schafs oder einer Ziege nicht auslösen lassen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

18. Ihr Fleisch aber soll dir gehören; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.

19. Alle Hebeopfer von den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe als Hebe abgeben, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr: ein für alle Zeiten giltiger Salzbund ist dies vor Jahwe für dich und für deine Nachkommen.

20. Und Jahwe sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande keinen Erbbesitz haben und sollst keinen Anteil unter ihnen besitzen; ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten.

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