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4. Mose 18:15-30 Textbibel 1899 (TEXT)

15. Alles, was den Mutterschoß durchbricht von allem, was man Jahwe darzubringen pflegt, es sei Mensch oder Vieh, soll dir gehören; nur mußt du die menschliche Erstgeburt auslösen lassen und ebenso mußt du die Erstgeburt eines unreinen Tiers auslösen lassen.

16. Und was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn im Alter von einem Monat und darüber auf Grund der Schätzung für einen Betrag von fünf Sekeln heiliges Gewicht, den Sekel zu zwanzig Gera gerechnet, auslösen lassen.

17. Dagegen darfst du die Erstgeburt eines Rindes oder Schafs oder einer Ziege nicht auslösen lassen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

18. Ihr Fleisch aber soll dir gehören; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.

19. Alle Hebeopfer von den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe als Hebe abgeben, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr: ein für alle Zeiten giltiger Salzbund ist dies vor Jahwe für dich und für deine Nachkommen.

20. Und Jahwe sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande keinen Erbbesitz haben und sollst keinen Anteil unter ihnen besitzen; ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten.

21. Wohl aber überweise ich den Söhnen Levis alle Zehnten in Israel als Erbbesitz für den Dienst, den sie verrichten, den Dienst am Offenbarungszelt.

22. Die Israeliten aber dürfen fortan nicht mehr an das Offenbarungszelt herantreten, da sie sonst Sünde auf sich laden und umkommen würden.

23. Vielmehr die Leviten haben den Dienst am Offenbarungszelte zu verrichten und haben die Verfehlungen jener auf sich zu nehmen, kraft einer allezeit, von Geschlecht zu Geschlecht, für euch giltigen Satzung; aber Erbbesitz sollen sie unter den Israeliten nicht besitzen.

24. Denn ich überweise den Leviten die Zehnten der Israeliten, die sie an Jahwe als Hebeopfer abgeben, zum Erbbesitz; darum habe ich in Bezug auf sie verordnet, daß sie keinen Erbbesitz unter den Israeliten besitzen sollen.

25. Und Jahwe redete mit Mose also:

26. Den Leviten aber sollst du sagen und sie anweisen: Wenn ihr von den Israeliten den Zehnten in Empfang nehmt, den ich euch als Abgabe von jenen zum Erbbesitz überwiesen habe, so sollt ihr von ihm ein Hebeopfer für Jahwe abgeben, einen Zehnten vom Zehnten.

27. Dieses euer Hebeopfer wird euch angerechnet werden wie Getreide von der Tenne und Überfluß von der Kelter.

28. Ebenso sollt auch ihr von allen euch zufallenden Zehnten, die ihr von den Israeliten in Empfang nehmt, ein Hebeopfer für Jahwe abgeben; und zwar sollt ihr davon das für Jahwe bestimmte Hebeopfer Aaron, dem Priester, übergeben.

29. Von allen euch zufallenden Gaben habt ihr stets ein Hebeopfer für Jahwe abzugeben, und zwar von allem Besten daran, als die von ihm zu entrichtende heilige Gabe.

30. Sprich zu ihnen: wenn ihr so das Beste von ihm abgebt, so wird es den Leviten angerechnet werden wie Ertrag von der Tenne und Ertrag von der Kelter.

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