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4. Mose 15:1-17 Textbibel 1899 (TEXT)

1. Und Jahwe redete mit Mose also:

2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitze geben werde,

3. und Jahwe ein Feueropfer bereiten wollt, es sei nun ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, um ein Gelübde abzutragen oder als freiwillige Gabe oder bei Gelegenheit eurer Feste, um Jahwe einen lieblichen Geruch zu bereiten durch ein Opfer von den Rindern oder den Schafen,

4. so soll der, welcher Jahwe seine Opfergabe darbringt, zugleich ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl angemacht ist, als Speisopfer darbringen.

5. An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.

6. Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist, herrichten,

7. und an Öl zum Speisopfer ein Drittel Hin; so wirst du Jahwe ein Opfer lieblichen Geruchs darbringen.

8. Wirst du aber einen jungen Stier als Brandopfer oder Schlachtopfer herrichten zur Abtragung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für Jahwe,

9. so soll man zu dem jungen Rinde drei Zehntel Feinmehl, die mit einem halben Hin Öl angemacht sind, als Speisopfer darbringen.

10. An Wein zum Trankopfer aber sollst du ein halbes Hin darbringen, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

11. So soll verfahren werden bei jedem Rinde, bei jedem Widder und bei jedem Lamm von den Schafen oder den Ziegen.

12. Entsprechend der Anzahl der Stücke, die ihr herrichtet, habt ihr Stück für Stück bei einem jeden so zu verfahren.

13. Jeder Landeseingeborne hat nach diesen Bestimmungen zu verfahren, wenn er Jahwe ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt.

14. Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.

15. Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.

16. Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.

17. Und Jahwe redete mit Mose also:

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