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3. Mose 7:9-13 Textbibel 1899 (TEXT)

9. Ebenso sollen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, sowie alle, die in der Pfanne und auf der Platte bereitet sind, dem Priester gehören, der sie darbringt.

10. Alle Speisopfer, die mit Öl angemachten, wie die trockenen, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem anderen.

11. Und dies sind die Bestimmungen in betreff der Heilsopfer, die man Jahwe darbringt:

12. Wenn es einer als Danksagung darbringt, so soll er zu dem Dankopfer ungesäuerte, mit ÖI angemachte Kuchen und ungesäuerte Fladen, die mit Öl bestrichen sind, und eingerührtes Feinmehl - mit Öl angemachte Kuchen darbringen.

13. Nebst Kuchen von gesäuertem Brote soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Heils-Dankopfer besteht.

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