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3. Mose 6:20-30 Textbibel 1899 (TEXT)

20. Dies sei die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie Jahwe darzubringen haben an dem Tag, an welchem er gesalbt wird: Ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer - die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.

21. Auf einer Platte soll es mit Öl bereitet werden; eingerührt sollst du es bringen. Zu einem Speisopfer in Bissen sollst du es zerbrechen und es darbringen zum lieblichen Geruch für Jahwe.

22. Der Priester, der aus der Reihe seiner Söhne an seiner Statt gesalbt ist, soll es verrichten, kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung Jahwes; als Ganzopfer soll es verbrannt werden.

23. Alle Priester-Speisopfer sollen Ganzopfer sein; sie dürfen nicht gegessen werden.

24. Und Jahwe redete mit Mose also:

25. Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es.

26. Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte muß es gegessen werden, im Vorhofe des Offenbarungszeltes.

27. Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen.

28. Irdenes Gefäß, in dem es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäße gekocht, so muß dieses gescheuert und gehörig ausgespült werden.

29. Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; hochheilig ist es.

30. Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.

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