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3. Mose 4:27-33 Textbibel 1899 (TEXT)

27. Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,

28. und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,

29. die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.

30. Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.

31. Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

32. Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.

33. Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.

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