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3. Mose 4:18-35 Textbibel 1899 (TEXT)

18. Auch soll er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars streichen, der vor Jahwe im Offenbarungszelte steht; das ganze übrige Blut aber soll er am Brandopferaltar, der vor der Thüre des Offenbarungszeltes steht, an den Boden gießen.

19. Das gesamte Fett aber soll er von ihm abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen.

20. Und mit dem Farren soll er verfahren, wie er mit dem eigenen Sündopfer-Farren verfuhr - so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn ihnen so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihnen vergeben werden.

21. Den Farren aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersterwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Gemeinde-Sündopfer.

22. Wenn sich ein Fürst vergeht und unvorsätzlich irgend eines der Verbote Jahwes, seines Gottes, übertritt und so in Schuld gerät,

23. und das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm kundgegeben worden ist, so soll er einen fehllosen Ziegenbock als Opfergabe bringen,

24. die Hand auf den Kopf des Bockes stemmen und ihn schlachten, da, wo man die Brandopfer vor Jahwe zu schlachten pflegt; ein Sündopfer ist es.

25. Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.

26. Das gesamte Fett aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, wie das Fett des Heilsopfers. Wenn ihm so der Priester Sühne wegen seines Vergehens geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

27. Wenn aber einer aus dem gemeinen Volke sich unvorsätzlich vergeht, indem er irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät,

28. und ihm das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, kundgegeben worden ist, so soll er für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ein fehlloses Ziegenweibchen als Opfergabe bringen,

29. die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und sodann das Sündopfer schlachten, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.

30. Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.

31. Das gesamte Fett aber soll er hinwegnehmen, wie das Fett vom Heilsopfer weggenommen wurde, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen zum lieblichen Geruch für Jahwe. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird, wird ihm vergeben werden.

32. Falls aber die Opfergabe, die er als Sündopfer bringt, in einem Schaflamm besteht, so muß es ein weibliches fehlloses Tier sein, das er bringt.

33. Sodann soll er die Hand auf den Kopf des Sündopfers stemmen und es schlachten als Sündopfer, da, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt.

34. Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; das ganze übrige Blut aber soll er am Altar auf den Boden gießen.

35. Das gesamte Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett des Schaflamms beim Heilsopfer weggenommen zu werden pflegt, und der Priester soll es auf dem Altar über den Feueropfern Jahwes in Rauch aufgehn lassen. Wenn ihm so der Priester Sühne geschafft haben wird wegen des Vergehens, dessen er sich schuldig gemacht hatte, wird ihm vergeben werden.

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