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3. Mose 27:24-33 Textbibel 1899 (TEXT)

24. Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.

25. Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel.

26. Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe.

27. Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.

28. Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.

29. Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.

30. Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt.

31. Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.

32. Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.

33. Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.

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