Altes Testament

Neues Testament

3. Mose 25:10-16 Textbibel 1899 (TEXT)

10. und sollt so das fünfzigste Jahr weihen und im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Als ein Halljahr soll es euch gelten; da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und zu seinem Geschlechte kommen.

11. Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.

12. Denn ein Halljahr ist es und soll euch als geheiligt gelten; vom Felde weg sollt ihr essen, was es trägt.

13. In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.

14. Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.

15. Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16. Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 3. Mose 25