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3. Mose 22:15-30 Textbibel 1899 (TEXT)

15. Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,

16. damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt.

17. Und Jahwe redete mit Mose also:

18. Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,

19. sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.

20. Was irgend einen Makel an sich hat, dürft ihr nicht darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen.

21. Und wenn jemand Jahwe von den Rindern oder Schafen ein Heilsopfer darbringen will, sei es nun zur Abtragung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, so muß es fehllos sein, damit es ihn wohlgefällig mache; es darf gar keinen Makel an sich haben.

22. Was blind ist oder ein gebrochenes Glied oder eine Wunde hat oder mit Geschwüren oder Krätze oder Flechten behaftet ist - solche dürft ihr Jahwe nicht darbringen und kein derartiges Jahwe als Feueropfer auf den Altar legen.

23. Ein Rind aber oder ein Schaf mit zu langen oder zu kurzen Gliedern darfst du als freiwillige Gabe herrichten; dagegen als Gelübdeopfer würde es euch nicht wohlgefällig machen.

24. Auch ein solches, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder abgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr Jahwe nicht darbringen. Ihr dürft weder irgend welche derart Verstümmelte in eurem Lande machen,

25. noch von einem Ausländer erwerben und als Speise eures Gottes darbringen; denn es haftet ihnen ein Schaden an - ein Makel haftet an ihnen -, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen.

26. Und Jahwe redete mit Mose also:

27. wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage von seiner Mutter gesäugt werden; aber vom achten Tage ab und weiterhin wird es wohlgefällig aufgenommen werden, wenn es Jahwe als Feueropfer dargebracht wird.

28. Ein Rind oder Schaf dürft ihr nicht zusammen mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten.

29. Und wenn ihr Jahwe ein Dankopfer opfern wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig mache.

30. An ebendemselben Tage muß es verzehrt werden: ihr dürft nichts davon übrig lassen bis zum nächsten Morgen; ich bin Jahwe.

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