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3. Mose 22:10-19 Textbibel 1899 (TEXT)

10. Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.

11. Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.

12. Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.

13. Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.

14. Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.

15. Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,

16. damit Sie ihnen nicht Schuld aufladen durch ihre Verschuldung, wenn Sie ihre heiligen Gaben verzehren; denn ich bin Jahwe, der Sie heiligt.

17. Und Jahwe redete mit Mose also:

18. Rede mit Aaron und mit seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremden in Israel seine Opfergabe darbringt - irgend welche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie Jahwe als Brandopfer darbringen wollen -,

19. sollt ihr sie so darbringen, daß sie euch wohlgefällig mache: ein fehlloses, männliches Tier von den Rindern, den Lämmern oder den Ziegen.

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