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3. Mose 2:5-14 Textbibel 1899 (TEXT)

5. Soll aber deine Opfergabe in einem Speisopfer auf der Platte bestehen, so muß es aus ungesäuertem, mit Öl angemachtem Feinmehl bereitet sein;

6. brich es in einzelne Bissen und übergieße es mit Öl - ein Speisopfer ist es.

7. Soll aber deine Opfergabe in einem Pfannen-Speisopfer bestehen, so soll es aus Feinmehl mit Öl bereitet werden.

8. Sodann sollst du das Speisopfer, das daraus bereitet ist, Jahwe hinbringen; und zwar soll man es dem Priester übergeben, damit er es an den Altar bringe.

9. Es soll aber der Priester von dem Speisopfer den erforderlichen Duftteil hinwegnehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.

10. Alles Übrige aber von dem Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören, als hochheiliger Bestandteil der Feueropfer Jahwes.

11. Kein Speisopfer, das ihr Jahwe darbringen wollt, darf aus gesäuertem bereitet werden; denn ihr dürft keinerlei Sauerteig oder Honig in Rauch aufgehn lassen als Feueropfer für Jahwe.

12. Als Erstlings-Opfergabe mögt ihr sie Jahwe darbringen; auf den Altar aber dürfen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.

13. Alle deine Speisopfergaben aber mußt du salzen; nie darfst du das Salz des Bundes, den dein Gott angeordnet hat, bei deinem Speisopfer fehlen lassen: zu allen deinen Opfergaben mußt du Salz darbringen.

14. Willst du aber Jahwe ein Speisopfer von Erstlingsfrüchten darbringen, so mußt du am Feuer geröstete Ähren oder zerriebene Körner von der frischen Frucht als dein Frühfrucht-Speisopfer darbringen.

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