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3. Mose 19:7-21 Textbibel 1899 (TEXT)

7. Sollte aber dennoch am dritten Tage davon gegessen werden, so würde es als Verdorbenes gelten und nicht wohlgefällig aufgenommen werden.

8. Wer es genießt, lädt Verschuldung auf sich; denn er hat das Jahwe Geheiligte entweiht und ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

9. Wenn ihr euer Land aberntet, so sollst du dein Feld nicht bis auf den äußersten Rand abernten und nicht Nachlese halten nach deiner Ernte.

10. Auch deinen Weinberg sollst du nicht nachlesen und die umhergestreuten Beeren in deinem Weinberge nicht auflesen: den Armen und den Fremden sollst du sie überlassen; ich bin Jahwe, euer Gott.

11. Ihr sollt nicht stehlen, nichts ableugnen und nicht einer den andern betrügen.

12. Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören, daß du so den Namen deines Gottes entweihest; ich bin Jahwe.

13. Du sollst deinen Nächsten nicht übervorteilen und nicht berauben; der Lohn des Lohnarbeiters soll von dir nicht zurückbehalten werden bis zum andern Morgen.

14. Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nicht ein Hindernis in den Weg legen, sondern sollst dich vor deinem Gotte fürchten; ich bin Jahwe.

15. Ihr sollt nicht Unrecht verüben beim Rechtsprechen - du sollst weder für einen Geringen Partei ergreifen, noch auf einen Vornehmen Rücksicht nehmen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.

16. Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umgehen, noch auf dem Tode deines Nächsten bestehen; ich bin Jahwe.

17. Du sollst gegen deinen Bruder nicht Haß im Herzen tragen, sondern sollst deinen Nächsten freimütig zur Rede stellen, daß du nicht etwa seinetwegen Sünde auf dich ladest.

18. Du sollst nicht rachgierig noch nachträgerisch sein gegenüber deinen Volksgenossen, sondern sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst; ich bin Jahwe.

19. Meine Satzungen sollt ihr beobachten: du darfst nicht zweierlei Arten deines Viehs sich begatten lassen, noch dein Feld mit zweierlei Arten von Samen besäen, noch darf dir ein Kleid, das aus zweierlei Fäden zusammengewirkt ist, auf den Leib kommen.

20. Wenn sich einer mit einem Weibe fleischlich vermischt, das als Sklavin unter der Gewalt eines anderen Mannes steht, ohne daß Sie losgekauft oder freigelassen war, so soll eine Strafe verhängt werden; doch sollen sie nicht mit dem Tode bestraft werden, denn sie war nicht freigelassen.

21. Er soll aber Jahwe als seine Buße einen Widder zum Schuldopfer an die Thüre des Offenbarungszeltes bringen,

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