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3. Mose 15:19-33 Textbibel 1899 (TEXT)

19. Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.

20. Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.

21. Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

22. Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

23. Und wenn er etwas berührt, was sich auf dem Lager oder auf dem Geräte befindet, auf dem sie sitzt, so wird er unrein bis, zum Abend.

24. Und wenn einer bei ihr liegen sollte und von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so bleibt er sieben Tage lang unrein, und alles Lager, auf dem er liegt, wird unrein.

25. Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.

26. Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.

27. Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

28. Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.

29. Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.

30. Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten, und so soll ihr der Priester vor Jahwe Sühne schaffen wegen ihres unreinen Flusses.

31. So sollst du die Israeliten verwarnen in betreff ihrer Unreinigkeit, damit Sie nicht sterben infolge ihrer Unreinigkeit, indem Sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.

32. Das sind die Bestimmungen in betreff des Flüssigen und dessen, dem der Same entgeht, so daß er dadurch unrein wird;

33. und in betreff derjenigen, die an ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit leidet, und dessen, der einen Fluß hat, es sei ein Mann oder ein Weib, sowie dessen, der bei einer Unreinen liegt.

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