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3. Mose 14:6-18 Textbibel 1899 (TEXT)

6. Den lebendigen Vogel aber, das Cedernholz, den Karmesin und Ysop soll er nehmen und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des über dem lebendigen Wasser geschlachteten Vogels eintauchen.

7. Sodann soll er den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, siebenmaI besprengen und ihn so reinigen; den lebendigen Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.

8. Und der, welcher sich reinigen läßt, muß seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich baden, so wird er rein werden. Darnach darf er hineingehen ins Lager, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9. Am siebenten Tag aber soll er alle seine Haare abscheren - Haupt, Bart und Augenbrauen, kurz alle seine Haare soll er abscheren; sodann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib baden, so wird er rein werden.

10. Am achten Tag aber soll er zwei fehllose Lämmer nehmen und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, nebst drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl angemacht ist, zum Speisopfer und einem Log Öl.

11. Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen läßt, und diese Dinge Jahwe darstellen an der Thüre des Offenbarungszeltes.

12. Sodann soll der Priester das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen mit dem Log Öl und soll beides als Webe vor Jahwe weben.

13. Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es.

14. Sodann nehme der Priester etwas von dem Blute des Schuldopfers und der Priester streiche es dem, der sich reinigen läßt, an den rechten Ohrknorpel, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes.

15. Alsdann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es auf seine - des Priesters - linke Hand.

16. Sodann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor Jahwe.

17. Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an den rechten Ohrknorpel, an den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.

18. Und was noch übrig ist von dem Öl in der Hand des Priesters, das thue er auf das Haupt dessen, der sich reinigen läßt, damit ihm so der Priester Sühne schaffe vor Jahwe.

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