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2. Mose 30:33-38 Textbibel 1899 (TEXT)

33. Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

34. Und Jahwe gebot Mose: Verschaffe dir Spezereien: Stakte, Räucherklaue und Galbanum - Spezereien und reinen Weihrauch, alles zu gleichen Teilen,

35. und bereite daraus Räucherwerk, eine würzige Mischung, wie sie der Salbenmischer bereitet, mit etwas Salz versetzt, rein, zu heiligem Gebrauche bestimmt.

36. Und du sollst etwas davon zu feinem Pulver zerreiben und sollst davon in die Nähe des Gesetzes ins Offenbarungszelt bringen, woselbst ich mich dir offenbaren werde; als hochheilig soll es euch gelten.

37. Für euch aber dürft ihr kein Räucherwerk bereiten nach dem Mischungsverhältnis, wie es bei dem stattfindet, welches du bereiten sollst; als etwas Jahwe Geheiligtes soll es dir gelten.

38. Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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