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2. Mose 30:27-38 Textbibel 1899 (TEXT)

27. den Tisch mit allen seinen Geräten, den Leuchter mit seinen Geräten und den Räucheraltar,

28. ferner den Brandopferaltar mit allen seinen Geräten und das Becken samt seinem Gestelle.

29. Und du sollst sie weihen, damit sie hochheilig seien; jeder, der sie berührt, ist dem Heiligtum verfallen.

30. Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie so weihen, damit sie mir Priesterdienst thun.

31. Den Israeliten aber gebiete folgendes: Als ein mir geheiligtes Salböl soll euch dieses gelten von Geschlecht zu Geschlecht.

32. Auf keines Menschen Leib darf es gegossen werden, noch dürft ihr welches im gleichen Mischungsverhältnis für euch bereiten: heilig ist es, als heilig soll es euch gelten.

33. Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

34. Und Jahwe gebot Mose: Verschaffe dir Spezereien: Stakte, Räucherklaue und Galbanum - Spezereien und reinen Weihrauch, alles zu gleichen Teilen,

35. und bereite daraus Räucherwerk, eine würzige Mischung, wie sie der Salbenmischer bereitet, mit etwas Salz versetzt, rein, zu heiligem Gebrauche bestimmt.

36. Und du sollst etwas davon zu feinem Pulver zerreiben und sollst davon in die Nähe des Gesetzes ins Offenbarungszelt bringen, woselbst ich mich dir offenbaren werde; als hochheilig soll es euch gelten.

37. Für euch aber dürft ihr kein Räucherwerk bereiten nach dem Mischungsverhältnis, wie es bei dem stattfindet, welches du bereiten sollst; als etwas Jahwe Geheiligtes soll es dir gelten.

38. Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.

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