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2. Mose 29:33-40 Textbibel 1899 (TEXT)

33. Das, womit Sühne vollzogen wurde, als man ihnen die Hand füllte und sie weihte, sollen sie verzehren; ein Fremder aber darf nicht davon essen, denn es ist heilig.

34. Und wenn von dem Fleische des Einsetzungsopfers oder von dem Brote etwas übrig bleibt bis zum Morgen, so sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es darf nicht gegessen werden, denn es ist heilig.

35. So sollst du mit Aaron und seinen Söhnen verfahren, ganz wie ich dir befohlen habe: sieben Tage hindurch sollst du ihnen die Hand füllen

36. und sollst für jeden Tag einen Sündopfer-Farren herrichten zum Vollzuge der Sühne und sollst den Altar entsündigen, indem du die Sühnehandlungen an ihm vollziehst, und sollst ihn salben, um ihn zu weihen.

37. Sieben Tage lang sollst du die Sühnehandlungen an dem Altar vollziehen, um ihn zu weihen; so wird der Altar hochheilig werden: jeder, der den Altar berührt, ist dem Heiligtume verfallen.

38. Folgendes aber sollst du auf dem Altar herrichten: Tag für Tag zwei einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer.

39. Das eine Lamm sollst du am Morgen herrichten und das andere Lamm sollst du gegen Abend herrichten.

40. Und ein Zehntel Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl aus zerstoßenen Oliven gemengt ist, sowie ein Trankopfer, bestehend in einem Viertel Hin Wein, soll zu dem einen Lamme kommen.

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