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2. Mose 26:16-30 Textbibel 1899 (TEXT)

16. Jedes Brett soll zehn Ellen lang und anderthalbe Elle breit sein.

17. Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; in dieser Weise sollst du alle Bretter der Wohnung anfertigen.

18. Und zwar sollst du an Brettern für die Wohnung anfertigen: zwanzig Bretter für die nach Süden gewendete Seite;

19. und sollst vierzig silberne Füße unter den zwanzig Brettern anbringen, je zwei Füße unter jedem Brette für die beiden Zapfen desselben.

20. Ebenso für die andere Seite der Wohnung, in der Richtung nach Norden, zwanzig Bretter

21. mit ihren vierzig silbernen Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.

22. Für die nach Westen gerichtete Seite der Wohnung aber sollst du sechs Bretter anfertigen.

23. Und zwei Bretter sollst du anfertigen für die Winkel der Wohnung auf der Hinterseite. Und sie sollen doppelt sein im unteren Teil und ebenso sollen sie doppelt sein am oberen Ende für den einen Ring.

24. So sollen beide beschaffen sein; die beiden Winkel sollen sie bilden.

25. Somit sollen es acht Bretter sein mit ihren silbernen Füßen, - sechszehn Füßen, je zwei Füßen unter jedem Brette.

26. Weiter sollst du fünf Riegel aus Akazienholz anfertigen für die Bretter der einen Seite der Wohnung,

27. fünf Riegel für die Bretter der anderen Seite der Wohnung und fünf Riegel für die Bretter der nach Westen gerichteten Hinterseite der Wohnung.

28. Und der mittelste Riegel soll in der Mitte der Bretter quer durchlaufen von einem Ende bis zum andern.

29. Die Bretter aber sollst du mit Gold überziehen; auch die Ringe an ihnen, die zur Aufnahme der Riegel bestimmt sind, sollst du aus Gold anfertigen und auch die Riegel mit Gold überziehen.

30. So sollst du die Wohnung aufrichten nach Gebühr, wie es dir auf dem Berge gezeigt wurde.

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