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2. Mose 22:14-24 Textbibel 1899 (TEXT)

14. Wenn einer von dem anderen ein Stück Vieh entleiht, und dasselbe Schaden nimmt oder umkommt, ohne daß sein Besitzer zugegen gewesen ist, so muß es jener ersetzen.

15. Wenn aber der Besitzer zugegen gewesen ist, braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er aber ein Löhner, so kommt es auf seinen Lohn.

16. Wenn jemand eine Jungfrau, die noch unverlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er für sie das Kaufgeld entrichten und sie sich zum Weibe nehmen.

17. Wenn sich jedoch ihr Vater weigern sollte, sie ihm zur Frau zu geben, so soll er so viel Silber darwägen, als das Kaufgeld für Jungfrauen beträgt.

18. Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.

19. Jeder, der mit einem Tiere Unzucht treibt, soll mit dem Tode bestraft werden.

20. Wenn jemand den Götzen opfert, anstatt Jahwe allein, soll er dem Banne verfallen.

21. Einen Fremdling sollst du nicht drücken noch gewaltthätig behandeln; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägypten.

22. Eine Witwe oder Waise sollt ihr nimmermehr bedrücken.

23. Denn wenn du sie bedrückst, und sie dann um Hilfe zu mir schreit, so werde ich ihren Hilferuf sicher erhören

24. und werde in Zorn geraten und euch durch das Schwert umbringen, so daß eure eigenen Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

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