Altes Testament

Neues Testament

2. Mose 21:1-9 Textbibel 1899 (TEXT)

1. Folgendes sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:

2. Wenn du einen Sklaven hebräischen Stammes kaufst, so soll er sechs Jahre lang Sklavendienste verrichten; im siebenten Jahr aber soll er unentgeltlich freigelassen werden.

3. Wenn er allein eingetreten ist, so soll er auch allein entlassen werden; wenn er ein Weib gehabt hat, so soll auch sein Weib mit ihm zugleich entlassen werden.

4. Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Knaben oder Mädchen geboren hat, so soll das Weib nebst ihren Kindern ihrem Herrn gehören, und er soll allein entlassen werden.

5. Wenn jedoch der Sklave erklären sollte: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb und mag nicht frei werden,

6. so soll ihn sein Herr vor Gott führen und ihn an die Thüre oder den Thürpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriemen durchbohren; so soll er dann für immer sein Sklave sein.

7. Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so darf sie nicht entlassen werden, wie die Sklaven.

8. Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hat, mißfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber an volksfremde Leute darf er sie nicht verkaufen, wenn er ihr sein Wort nicht hält.

9. Wenn er sie für seinen Sohn bestimmt, so soll er sie wie seine eigene Tochter behandeln.

Lesen Sie das gesamte Kapitel 2. Mose 21