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2. Mose 12:46-51 Textbibel 1899 (TEXT)

46. In einem Hause soll es verzehrt werden; man darf nichts von dem Fleisch aus dem Hause hinaustragen. Keinen Knochen sollt ihr an ihm brechen.

47. Die ganze Gemeinde Israel soll es halten.

48. Und wenn sich Ausländer bei euch aufhalten und Jahwe Passah feiern wollen, so soll alles, was männlich unter ihnen ist, beschnitten werden; alsdann mögen sie herzutreten, es zu feiern, und sie sollen dann wie Landeseingeborene gelten. Ein Unbeschnittener aber darf es unter keinen Umständen mitessen.

49. Ein und dasselbe Gesetz soll gelten für den Landeseingeborenen, wie für den Fremden, der sich in eurer Mitte aufhält.

50. Da thaten alle Israeliten, wie Jahwe Mose und Aaron geboten hatte; so thaten sie.

51. An eben diesem Tage führte Jahwe die Israeliten nach ihren Scharen aus Ägypten hinweg.

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