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2. Mose 12:10-20 Textbibel 1899 (TEXT)

10. Auch sollt ihr nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; was davon bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr verbrennen.

11. Und so sollt ihr es verzehren: mit Gürteln um den Leib, mit eueren Sandalen an den Füßen und mit dem Stabe in der Hand, und sollt es in eiliger Hast verzehren; ein Passah für Jahwe ist es.

12. Denn ich will in derselben Nacht Ägypten durchziehen und jede Erstgeburt in Ägypten, sowohl unter den Menschen als unter dem Vieh, töten; auch alle Götter Ägyptens werde ich meine Macht fühlen lassen - ich, Jahwe!

13. Und das Blut an den Häusern, in denen ihr seid, soll als Merkmal zu eueren Gunsten dienen; denn wenn ich das Blut erblicke, will ich schonend an euch vorübergehen und es soll euch kein Leid und Verderben treffen, wenn ich den Schlag gegen Ägypten führe.

14. Und dieser Tag soll für euch ein Gedächtnistag sein, und ihr sollt an ihm Jahwe ein Fest feiern von Geschlecht zu Geschlecht; als eine Einrichtung auf ewige Zeiten sollt ihr ihn feiern.

15. Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuertes Brot essen; bereits am ersten Tage sollt ihr den Sauerteig von eueren Wohnungen fern halten; denn wer irgend gesäuertes Brot genießt vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll weggetilgt werden aus Israel.

16. Am ersten Tag aber sollt ihr eine Festversammlung beim Heiligtum und am siebenten Tag eine Festversammlung beim Heiligtum halten. An ihnen soll ganz und gar keine Arbeit verrichtet werden; nur was ein jeder zur Nahrung braucht, darf von euch zubereitet werden.

17. Und die Anordnung in Bezug auf die ungesäuerten Brote sollt ihr beobachten; denn an eben diesem Tag habe ich eure Heerscharen aus Ägypten weggeführt. Daher sollt ihr diesen Tag beobachten von Geschlecht zu Geschlecht als eine Einrichtung auf ewige Zeiten.

18. Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats.

19. Sieben Tage hindurch darf kein Sauerteig in eueren Wohnungen zu finden sein; denn wer irgend gesäuertes Brot ißt, der soll weggetilgt werden aus der Gemeinde Israel, sowohl Fremde als Landeseingeborene.

20. Keinen Bissen gesäuerten Brotes sollt ihr essen; überall, wo ihr auch wohnt, sollt ihr ungesäuertes Brot essen!

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