30. ferner darin, daß sie jeden Morgen hintreten, Jahwe zu danken und ihn zu preisen, und ebenso am Abend
31. und bei jeder Darbringung von Brandopfern für Jahwe, an den Sabbaten, den Neumonden und den Festen, so viele ihrer nach der darüber geltenden Vorschrift beständig vor Jahwe darzubringen sind.
32. Und so sollen sie der Geschäfte am Offenbarungszelt und der Geschäfte am Heiligtum und der Geschäfte in der Unterstützung der Söhne Aarons, ihrer Stammesgenossen, warten im Dienst an der Wohnung Jahwes.