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Hesekiel 48:22-30 Schlachter 2000 (SCH2000)

22. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

23. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur West­seite einen [Anteil] empfangen;

24. und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];

25. und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];

26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];

27. und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];

28. und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen.

29. Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.

30. Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst —

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