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Hesekiel 48:2-16 Schlachter 2000 (SCH2000)

2. Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil];

3. neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil];

4. neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil];

5. neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil];

6. neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil];

7. neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil].

8. Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen.

9. Und die Weihegabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein.

10. Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des Herrn aber soll in ihrer Mitte stehen.

11. Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen.

12. So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Be­zirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13. Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen.

14. Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.

15. Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen.

16. Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten].

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