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Hesekiel 48:11-27 Schlachter 2000 (SCH2000)

11. Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen.

12. So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Be­zirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13. Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen.

14. Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.

15. Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen.

16. Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten].

17. Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen.

18. Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.

19. Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen.

20. Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt.

21. Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.

22. Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.

23. Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur West­seite einen [Anteil] empfangen;

24. und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];

25. und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];

26. und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];

27. und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];

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