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5. Mose 25:5 Schlachter 2000 (SCH2000)

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

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