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5. Mose 19:1-7 Schlachter 2000 (SCH2000)

1. Wenn der Herr, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der Herr, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,

2. so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der Herr, dein Gott, dir zu besitzen gibt.

3. Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann.

4. Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben.

5. Wenn etwa jemand mit seinem Nächs­ten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;

6. damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.

7. Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.

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