1. Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen.
2. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des Herrn ausgerufen.
3. Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen.
4. Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der Herr wird dich reichlich segnen in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst;
5. vorausgesetzt, dass du der Stimme des Herrn, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete.