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4. Mose 9:14-20 Schlachter 2000 (SCH2000)

14. Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem Herrn das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und der Vorschrift des Passah halten. Ein und dieselbe Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen.

15. Und an dem Tag, als die Wohnung aufgerichtet wurde, bedeckte die Wolke die Wohnung, nämlich das Zelt des Zeugnisses, und am Abend war sie über der Wohnung anzusehen wie Feuer, bis zum Morgen.

16. So war es allezeit; die Wolke bedeckte sie, aber bei Nacht war sie anzusehen wie Feuer.

17. Sooft sich die Wolke von dem Zelt erhob, brachen die Kinder Israels auf; an dem Ort aber, an dem sich die Wolke niederließ, da lagerten sich die Kinder Israels.

18. Nach dem Befehl des Herrn brachen die Kinder Israels auf, und nach dem Befehl des Herrn lagerten sie sich; solange die Wolke auf der Wohnung ruhte, so lange lagerten sie.

19. Und wenn die Wolke viele Tage lang auf der Wohnung verweilte, so beachteten die Kinder Israels die Anweisung des Herrn und brachen nicht auf.

20. Und wenn es vorkam, dass die Wolke nur einige Tage auf der Wohnung blieb, so lagerten sie sich doch nach dem Befehl des Herrn und brachen auf nach dem Befehl des Herrn.

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