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4. Mose 30:4-6 Schlachter 2000 (SCH2000)

4. Wenn eine Frau dem Herrn ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist,

5. und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat.

6. Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der Herr wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.

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